Das Coronavirus und der Arbeitsplatz – welche rechtlichen Regelungen gibt es?
Nachdem sich das Coronavirus nun auch in Deutschland ausbreitet, fürchten sich viele Menschen im Land vor den Auswirkungen – auch was ihren Arbeitsplatz betrifft. Was passiert, wenn wegen des Coronavirus Quarantäne und Homeoffice angeordnet oder mein Betrieb vorübergehend geschlossen wird? Zusammen mit Rechtsanwalt Frank Preidel von der Kanzlei Preidel . Burmester habe ich die arbeitsrechtlichen Vorschriften recherchiert, die in solchen Fällen greifen. Alle wichtigen Rechtstipps bekommst du in unserem Blogbeitrag. Wenn du dich fragst, welche Auswirkungen das Coronavirus auf deine Reisepläne hat, bekommst du hier alle wichtigen Informationen.
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Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gibt es für einen Krankheitsfall?
Grundsätzlich gilt: Nur weil du Angst vor einer Corona-Infektion hast, darfst du nicht einfach zuhause bleiben. Auch wenn du eine Ansteckung mit dem Coronavirus auf dem Weg zur Arbeit befürchtest, kannst du damit deine Abwesenheit nicht begründen. „Entweder man ist gesund, dann muss man seine Arbeit erfüllen. Oder man ist krank, dann gelten die allgemeinen Vorschriften im Krankheitsfall“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel. Nach einer Krankmeldung hast du grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen, allerdings musst du deinem Arbeitgeber auch nach spätestens drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen.
Wenn du erkrankt bist, musst du deinen Arbeitgeber nicht über die genaue Erkrankung informieren. „Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber kein Recht zu erfahren, woran sein Arbeitnehmer erkrankt ist“, erklärt Rechtsanwalt Frank Preidel. Allerdings muss eine Erkrankung am Coronavirus unverzüglich dem Gesundheitsamt gemeldet werden, das dann Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung einleitet und unter anderem den Arbeitgeber informiert, um die übrigen Mitarbeiter zu schützen.
Welche rechtlichen Regelungen gibt es für eine Quarantäne?
Wer wegen des Coronavirus im Krankenhaus oder zuhause isoliert wird, entscheidet das Gesundheitsamt. „Einer solchen Anweisung müssen die Betroffenen Folge leisten. Ansonsten kann die Anordnung auch gerichtlich vollstreckt werden. Im Extremfall kann ein Richter anordnen, dass ein Betroffener, bei dem Fluchtgefahr besteht, in der Quarantäne eingeschlossen wird“, so Rechtsanwalt Preidel. Übrigens: Wenn du zwar gesund bist, dich aber in Quarantäne befindest und deine Arbeitsmittel dabei hast, dann bist du auch dazu verpflichtet, deiner Arbeit nachzukommen.
Wenn du dich in Quarantäne befindest und erkrankt bist, bekommst du wie in jedem Krankheitsfall deinen Lohn weiter ausgezahlt. Nach einer sechswöchigen Erkrankung bekommst du dann ein Krankengeld ausgezahlt. „Wird man aber nur aus Vorsorge isoliert, greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten“, erläutert Rechtsanwalt Preidel. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiter an seinen Arbeitnehmer bezahlt, sich dieses aber später vom Gesundheitsamt erstatten lassen kann.“
Welche Rechte und Pflichten hat dein Arbeitgeber?
Da Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer haben, müssen Verletzungs- und Erkrankungsrisiken für die Mitarbeiter möglichst minimiert werden. Hierzu kann auch gehören, dass für den Schutz der Gesundheit Desinfektionsmittel für die Arbeitnehmer bereitgestellt werden. „Außerdem hat ein Arbeitgeber das Recht, Hygienemaßnahmen für seine Mitarbeiter anzuordnen“, sagt Rechtsanwalt Frank Preidel. „Dazu können auch Anweisungen zum Desinfizieren und zum Tragen von Atemschutzmasken gehören, wenn es der Wahrnehmung schutzwürdiger Interessen gilt.“
Im Falle einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus kann es passieren, dass das Gesundheitsamt anordnet, einen Betrieb vorübergehend zu schließen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. „Ein solcher Infektionsschutz wird als Betriebsrisiko eingestuft, weshalb Arbeitnehmer in einem solchen Fall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung geltend machen können“, so Rechtsanwalt Preidel.
Welche Regelungen greifen bei Homeoffice und Kinderbetreuung?
Ob du im Homeoffice arbeiten kannst, hängt von deinem Arbeitsvertrag und von den Betriebsvereinbarungen deines Arbeitgebers ab. Ob Homeoffice möglich ist, muss also im Einzelfall für jeden Arbeitnehmer geprüft werden. „Grundsätzlich besteht dann aber die Möglichkeit, die Krankheitsrisiken durch die Arbeit im Homeoffice zu minimieren“, erklärt Rechtsanwalt Preidel. „Natürlich muss man aber im Homeoffice nicht arbeiten, wenn man krank ist.“
Außerdem kann es passieren, dass wegen des Coronavirus Schulen und Kindergärten geschlossen werden. Wenn du dann keine andere Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast, darfst du im Notfall für die Kinderbetreuung zuhause bleiben und bekommst weiter dein Gehalt. „Denn nach §616 des BGB bekommt man weiter sein Gehalt, wenn man ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund nicht zur Arbeit kommen kann“, erklärt Rechtsanwalt Preidel. „Nichtsdestotrotz sollte man in solch einem Fall immer eine gemeinsame Lösung mit seinem Arbeitgeber finden, da diese Regelung nur für eine verhältnismäßige Zeit gilt.“
Quelle: https://www.roland-rechtsschutz.de/blog/karriere-beruf/das-coronavirus-und-der-arbeitsplatz-welche-rechtlichen-regelungen-gibt-es