Erstinformation nach §34i und §34c GewO
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:
Beckmann GmbH
Helenenweg 6
40822 Mettmann
Tel.: 02104 - 790 8 999
Fax: 02104 - 790 9001
E-Mail: kontakt@finanzierung-beckmann.de
2. Unser Status gemäß Gewerbeordnung:
Gemeldet bei der IHK Düsseldorf als Immobiliar - Verbraucherdarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Abs.1 Satz1 der Gewerbeordnung.
Gemeldet als Darlehensvermittler ohne grundpfandrechtliche Sicherung und zur gewerblichen Darlehensvermittlung gemäß § 34c GewO.
3. Gemeinsame Registerstelle
Registernummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-119-LJIJ-9
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Ernst-Schneider-Platz 1
40212 Düsseldorf
Tel. 0221 - 35570
www.vermittlerregister.de
4. Anschriften der Schlichtungsstellen
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.-Nr.: 030 1663-3166
Telefax: 030 1663-3169
Kundenbeschwerdestelle der privaten Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
Tel.-Nr.: 030 59 00 91 500
Telefax: 030 59 00 91 501
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Tel.-Nr.: 030 8192-0
Telefax: 030 8192-222
5. Vorvertragliche Verbraucherinformation zur Darlehensvermittlung (IVD) und Darlehensvermittlung (DVV)
Um dem Verbraucher vorweg die bestmögliche Transparenz zur Überprüfung der Zulassung des Darlehensvermittlers zu ermöglichen, kann dieser Einsicht in das Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info nehmen. Geführt wird das Register von den Industrie- und Handelskammern. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
Der Verbraucher ist am Abschluss einer Baufinanzierung interessiert und beauftragt hiermit den Darlehensvermittler, ihm ein solches Darlehen bei einem Darlehensgeber zu vermitteln.
Der Darlehensvermittler bietet dem Verbraucher eine umfassende Beratung ohne feste Bindung, Tätigkeit für nur einen Darlehensgeber an und hat dadurch die Möglichkeit dem Verbraucher eine für seinen Bedarf zugeschnittene Gesamtlösung in der Zusammenarbeit mit mehreren ausgewählten Darlehensgebern zu erarbeiten. Gern stellt der Darlehensvermittler für den Verbraucher die optimale Finanzierungslösung zusammen.
Neben einer entsprechenden, den Wünschen des Verbrauchers zugeschnittenen Finanzierungsberechnung, händigt der Darlehensvermittler dem Verbraucher gerne noch weitere Kopien aus. Zum Beispiel die Selbstauskunft und den Darlehensvermittlungsvertrag.
Der Darlehensvermittler ist berechtigt Untervermittler und andere Hilfspersonen in die Bearbeitung der Darlehensvergabe einzuschalten.
Der Darlehensvermittler verlangt vom Verbraucher weder eine Vergütung noch Nebenentgelte. Bei erfolgreicher Vermittlung der gewünschten Finanzierung erhält der Darlehensvermittler eine Vermittlungsprovision vom Darlehensgeber. mit dem der Verbraucher den Darlehensvertrag schließt.
Die Höhe der Vergütung variiert je nach Art und Umfang Ihres Finanzierungs- und oder Zusatzproduktes.
Selbstverständlich ist dieser Betrag in dem ausgewiesenen Effektivzins enthalten.
Eine weitere Vergütung und / oder Nebenentgelte sind für die Vermittlung des Darlehens gegenüber dem Darlehensvermittler seitens des Verbrauchers nicht geschuldet.
Den tatsächlichen Betrag der Vergütung findet der Verbraucher in dem ESIS-Merkblatt, welches dem Verbraucher zu einem späteren Zeitpunkt vom Darlehensgeber ausgehändigt wird.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf das Entgelt nur dann, wenn in Folge der Vermittlung der Verbraucher mit dem Darlehensgeber einen Immobiliar- Verbraucherdarlehensvertrag abschließt und diesen, soweit ein Widerrufsrecht besteht, nicht widerruft.
6. Beschwerdemanagement
Ansprechpartner für Beschwerden des Verbrauchers ist der Darlehensvermittler.
Auch kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anrufen.
Der Darlehensvermittlungsvertrag endet mit der Annahme des genehmigten Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag durch den Verbraucher.
Beide Parteien haben das Recht den Darlehensvermittlungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) zu widerrufen oder zu kündigen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Der Widerruf ist an den Darlehensvermittler zu richten.